Kornmühle am Weiher 1897
Foto: StaH 553
Am heutigen schmalen Parkplatz am Abtskücher Teich stand schon im 14. Jahrhundert eine Kornmühle, wie eine Rechnung aus dem Jahr 1346 beweist. Sie gehörte zum Hof der Abtskücher Sommerresidenz der Äbte von Werden. Die Pächter dieses Hofes mit der dazugehörigen Kornmühle waren „gehalten, die Ländereien und Gebäude in gutem Zustand zu halten, insbesondere das kleine Häuschen, das der Abtei als Prinzipalbehausung zur alleinigen Nutzung zusteht“, so ein Pachtvertrag von 1784 (Abtskücher Volksschulchronik, Teil 1, Stadtarchiv Heiligenhaus)
Ein „kleines Häuschen“ also nur noch als äbtlicher Erholungsort, denn große Teile der Residenz und der dazugehörigen Kapelle waren bereits 1759, bzw. 1767 verfallen. Die Hofleute waren zudem verpflichtet, bei Abholung des Zehnten oder sonstigen Besuchen durch Mitglieder der Abtei, „die nötige Speise“ zu kochen und das „hierzu Erforderliche an guter Butter, Käse, Salz, Schmalz, Gemüse und sonstigen Sachen nebst dem nötigen Tischzeug an Tischtüchern und Servietten und dem zum Schlafen erforderlichen Bettwerk und reiner Leinwand“ bereitzustellen. (Abtskücher Volksschulchronik, Teil 1, Stadtarchiv Heiligenhaus)
Die Kornmühle lieferte das nötige Mehl für Brot und Gebäck. Durch den sogenannten „Mühlenbann“ waren die Pächter der auf übrigem äbtlichen Grund liegenden Höfe der Honnschaften Krehwinkel, Flandersbach, Tüschen und Leubeck verpflichtet, ihr Korn in dieser Mühle am Weiher mahlen zu lassen und gewisse Mengen an die Abtei zu Werden abzuführen. Die Mühle war eine Wassermühle, die durch den den Mühlenteich durchfließenden Rinderbach in Betrieb gehalten wurde, wie eine Vermessungskarte aus dem Jahr 1813 zeigt. Oberhalb der Mühle gab es einen Ablauf. Bei zu starkem Anstieg des Wassers im Weiher und drohender Überschwemmung konnte das jenseitige Land geflutet werden. Bis zum Abriss im Jahr 1932 war die Kornmühle in Betrieb.